Indirekte Zollvertretung: Trägt jemand anderes das Risiko anstelle des Importeurs – oder doch nicht?

27.02.2026

Die indirekte Zollvertretung erscheint vielen Unternehmen auf den ersten Blick als einfache und bequeme Lösung: Die Zollabfertigung wird von einem Beauftragten durchgeführt, der Verwaltungsaufwand wird reduziert, der Prozess kann "ausgelagert" werden. Die Frage ist jedoch nicht, wer die Zollanmeldung einreicht, sondern wer die zollrechtlichen und finanziellen Risiken trägt, wenn etwas nicht wie geplant verläuft. In der Praxis gibt es zahlreiche Missverständnisse rund um die indirekte Zollvertretung – und diese werden oft erst bei einer behördlichen Kontrolle wirklich sichtbar.

Was ist eine indirekte Zollvertretung?

Nach dem EU-Zollrecht spricht man von einer indirekten Zollvertretung, wenn der Zollvertreter im Zollverfahren in seinem eigenen Namen, aber zugunsten des Importeurs (oder Exporteurs) handelt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur direkten Zollvertretung, bei der der Vertreter im Namen und zugunsten des Importeurs handelt.

Die rechtliche Konstruktion hat jedoch nicht nur formale Konsequenzen: Bei der indirekten Zollvertretung haften der Zollvertreter und der Importeur gesamtschuldnerisch für die Zollzahlungsverpflichtungen und bestimmte Rechtsverstöße.

"Der Zollagent kümmert sich darum" – das häufigste Missverständnis

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass bei Beauftragung eines indirekten Zollvertreters Folgendes gilt:

  • Die Rechtmäßigkeit des Zollverfahrens liegt vollständig in der Verantwortung des Vertreters.

  • Ein eventueller Zollmangel oder eine Geldstrafe "geht nicht zu Lasten des Importeurs".

  • die Risiken auf den Dienstleister übertragen werden.

Dies trifft jedoch nur teilweise zu, und oft führt gerade dieses Missverständnis zu schwerwiegenden finanziellen Folgen.

Wer ist tatsächlich verantwortlich?

Im Falle einer indirekten Zollvertretung:

  • handelt der Zollvertreter in seinem eigenen Namen,

  • haften der Importeur und der Zollvertreter gesamtschuldnerisch für Zoll- und Steuerverbindlichkeiten,

  • kann die Behörde gegen beide Parteien vorgehen und ist nicht verpflichtet, eine Wahl zu treffen.

Das bedeutet, dass im Falle einer nachträglich festgestellten

  • falsche Zolltarifnummer,

  • unterbewertete Ware,

  • unvollständige Unterlagen

  • oder unzureichende Ursprungsbescheinigung

kann die Behörde die nicht entrichteten Zölle oder die Mehrwertsteuer nicht ausschließlich vom Zollvertreter einfordern.

Wann wird die indirekte Zollvertretung wirklich riskant?

Die Erfahrung zeigt, dass Probleme insbesondere in folgenden Situationen auftreten:

  • bei Nicht-EU-Importeuren, bei denen eine indirekte Vertretung oft obligatorisch ist,

  • bei komplexen Produkten, bei denen die Einstufung nicht eindeutig ist,

  • bei der Anwendung von Präferenzursprung,

  • im Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nach dem Brexit, wo die Zahl der zollrechtlichen Fehler erheblich zugenommen hat,

  • oder wenn der Importeur nicht genau weiß, was in seinem Namen erklärt wird.

Interessanterweise sind es bei vielen Zollkontrollen nicht die Zollverfahren selbst, sondern die Fehlinterpretation der Verantwortlichkeiten, die zu den größten Kontroversen führen.

Was kann der Importeur tun, um die Risiken zu verringern?

Die indirekte Zollvertretung ist an sich keine "schlechte" Lösung, erfordert jedoch eine bewusste rechtliche und geschäftliche Entscheidung. Besonders zu beachten sind:

  • die Haftungs- und Schadensersatzklauseln des Zollvertretungsvertrags,

  • wer die Daten für das Zollverfahren liefert,

  • welche Kontroll- und Genehmigungsmechanismen es gibt,

  • und wie eine mögliche Rechtsverletzung gemäß dem Vertrag zwischen den Parteien aufgeteilt wird.

Denn die zollrechtliche Haftung wird in vielen Fällen nicht dort entschieden, wo die Verwaltung stattfindet, sondern dort, wo die geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden.

Ein Gedanke zum Schluss

Die indirekte Zollvertretung scheint oft der "bequemere Weg" zu sein – aber im Zollrecht geht Bequemlichkeit selten mit einer automatischen Risikominderung einher. Die eigentliche Frage ist nicht, wer den Zoll abwickelt, sondern wer die damit verbundene Verantwortung versteht und bewusst handhabt. Dieser Unterschied wird besonders deutlich, wenn die Behörden Fragen stellen.